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19. 04. 2012

WOLFF: Schwarz-Gelb verbessert Aufenthaltsrecht für Studenten und Hochschulabsolventen

BERLIN. Zu den Ergebnissen der Integrationsstudie "Mobile Talente" erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Recht der FDP-Bundestagsfraktion Hartfrid WOLFF:

Die Erkenntnisse aus der Studie "Mobile Talente" hat die schwarz-gelbe Koalition bereits aufgegriffen. Der Änderungsbedarf im Aufenthaltsrecht in Bezug auf Studenten und Hochschulabsolventen wird bereits umgesetzt. Im Rahmen des Gesetzentwurfes zur Blue Card wird das Aufenthaltsgesetz in diesem Bereich erheblich verbessert, dabei werden neben Studenten und Hochschulabsolventen auch Auszubildende aus Drittstaaten berücksichtigt:

 Statt 90 ganze bzw. 180 halbe Tage dürfen Studenten in Zukunft 120 ganze bzw. 240 halbe Tage arbeiten. So wird ihnen die eigenständige Existenzsicherung erleichtert.
 Die Suchphase für Absolventen deutscher Hochschulen wird von 12 auf 18 Monate angehoben. Dadurch erhalten sie ausreichend Zeit, um den beruflichen Einstieg realisieren zu können.
 Die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit /Unternehmensgründung wird für Studienabsolventen erleichtert.
 Auszubildende erhalten die Möglichkeit, nebenher bis zu 10 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
 Absolventen einer Berufsausbildung erhalten ein Jahr Zeit, um einen Arbeitsplatz zu finden. In diesem Zeitraum können sie unbeschränkt arbeiten. So wird auch Fachkräften mit Ausbildungsabschluss der Berufseinstieg effektiv ermöglicht.

Das Gesetzgebungsvorhaben wird nächste Woche im Deutschen Bundestag abgeschlossen werden. Nach der Kritik der Opposition am Status quo rechnen wir fest mit einer Zustimmung zu unseren Änderungen.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
310-Wolff-Aufenthaltsrecht.pdf (2012-04-19, 103.63 KB)


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